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   VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585   

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https://dejure.org/2008,74167
VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585 (https://dejure.org/2008,74167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585 (https://dejure.org/2008,74167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2008 - 20 ZB 08.1585 (https://dejure.org/2008,74167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorauszahlung auf Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Gründe für die Zulassung der Berufung nicht dargelegt; gültiges Satzungsrecht; wirtschaftliche Einheit; Heranziehung von Geschossflächen; Verschaffung rechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585
    Dies haben die Kläger unterlassen und damit nicht alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG vom 8.4.1998 DVBl 1999, 93; vom 30.12.1997 NVwZ 1998, 634; vom 3.7.1992 NJW 1992, 3185; s. auch Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 138 RdNr. 21).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585
    Dies haben die Kläger unterlassen und damit nicht alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG vom 8.4.1998 DVBl 1999, 93; vom 30.12.1997 NVwZ 1998, 634; vom 3.7.1992 NJW 1992, 3185; s. auch Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 138 RdNr. 21).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585
    Dies haben die Kläger unterlassen und damit nicht alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG vom 8.4.1998 DVBl 1999, 93; vom 30.12.1997 NVwZ 1998, 634; vom 3.7.1992 NJW 1992, 3185; s. auch Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 138 RdNr. 21).
  • VGH Bayern, 28.08.2003 - 23 CS 03.2169

    Festsetzung eines Verbesserungsbeitrages für den Neubau einer Kläranlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585
    Dieses hat sich an der Senatsentscheidung vom 28. August 2003 Az. 23 CS 03.2169, welche die Veranlagung derselben Grundstücke zu einem Verbesserungsbeitrag betraf, orientiert und in seinem Gerichtsbescheid verdeutlicht, dass es die Beitragsgerechtigkeit gebietet, das Schlossanwesen mit den beiden Grundstücken Fl.Nrn. ... und ... als wirtschaftliche Einheit zu veranlagen, auch, weil nach der Beurteilung der zuständigen Baugenehmigungsbehörde unter Beachtung einer Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalspflege das nur 340 m² umfassende Grundstück Fl.Nr. ... als angrenzende Umgebungsfläche des Schlosses nicht selbstständig baulich genutzt werden darf.
  • VGH Bayern, 02.03.1999 - 23 ZB 99.391
    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585
    Dadurch wird der Streitstoff im Sinne einer Darlegung entsprechend § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO weder durchdrungen noch aufbereitet (vgl. u.a. BayVGH vom 2.3.1999 Az. 23 ZB 99.391; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 124 a RdNr. 49).
  • VGH Bayern, 29.06.2009 - 20 CS 09.1315

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage

    Diese Akteneinsicht kann der Antragsteller im Widerspruchsverfahren (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 KAG, Art. 29 BayVwVfG) noch nachholen und gegebenenfalls substantiiert Einwendungen erheben (vgl. BayVGH vom 14.8.2008 Az. 20 ZB 08.1585), denen in einem Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen wäre (vgl. BayVGH vom 17.12.2001 Az. 23 CS 01.2361).
  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 20 ZB 10.496

    Keine endgültige Registrierung mangels insolvenzsicherer Garantie gemäß § 6 Abs.

    Im Übrigen hat die Klägerin, auch zur Begründung ihres Zulassungsantrages, am 28. Januar 2010 (das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts wurde ihren Prozessbevollmächtigten am selben Tage zugestellt) Akteneinsicht genommen und damit die gegebenen prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG vom 8.4.1998, vom 30.12.1997, vom 3.7.1992, jeweils a.a.O.; siehe auch BVerwG vom 10.10.1989 NJW 1990, 1313; BayVGH vom 14.8.2008 Az. 20 ZB 08.1585).
  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 20 ZB 08.2396

    Vorausleistungen für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine ernstlichen

    Der - mittlerweile anwaltlich vertretene - Kläger hätte, wenn er nach wie vor Zweifel an der (formellen) Rechtmäßigkeit der Abgabesatzungen des Beklagten hegte, zur Begründung seines Zulassungsantrages Akteneinsicht nehmen müssen, die auch zur Begründung des Rechtsmittels innerhalb der gesetzlichen Frist gewährt worden wäre (vgl. BayVGH vom 14.8.2008 Az. 20 ZB 08.1585 m.w.N.).
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